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#31 Newsflix-Podcast: Neue Regierung, aber wie? Mit Clemens Jabloner

Episode Summary

Die Wahl ist geschlagen, wer schlägt nun eine neue Regierung vor? Clemens Jabloner ist Verfassungsexperte und war Vizekanzler sowie Justizminister der Regierung Bierlein. Im Newsflix-Podcast erklärt er, wie Österreich zu einer neuen Regierung kommt (kompliziert). Welche Rechte und Pflichten der Bundespräsident dabei hat (ganz wenige). Und wie schnell das alles gehen muss (dafür gibt es keine Vorgaben). "Der Bundespräsident kann zum Kanzler bestimmen, wen er will".

Episode Notes

Clemens Jabloner über:
Was die Verfassung dem Bundespräsidenten vorgibt "Er hat wenig Fesseln. Es ist immer die Rede von einem Regierungsauftrag, den er erteilt, der ist verfassungsrechtlich nicht vorgesehen. Es ist vielleicht eine Übung, aber auch von dieser Übung wurde schon abgewichen."
Ob er dem Vorsitzenden der stimmenstärksten Partei den Regierungsauftrag erteilen muss "Nein! Denn erstens muss er überhaupt keinen Regierungsauftrag erteilen. Und zweitens, wenn er ihn erteilt im politischen Feld, keineswegs der stimmen- oder mandatsstärksten Partei. Das ergibt sich auch nicht aus demokratischen oder gleichheitsrechtlichen Überlegungen. Der Bundespräsident ist hier frei."
Ob er sich einen Kanzler wünschen kann "Der Bundespräsident kann zum Bundeskanzler bestimmen, wen er will. Er muss nur jeweils darauf schauen, dass diese Bundesregierung nicht bei erster Gelegenheit durch ein Misstrauensvotum im Nationalrat beseitigt wird und dass er dann wieder vor der Situation steht, eine Bundesregierung bilden zu müssen."
Ob der Bundespräsident auch seinen Hund fragen kann, ob er Lust hätte, Kanzler zu werden? "Nein, für diesen Fall sorgt die Verfassung in der Fassung von 1929 insoweit vor, als der Bundespräsident dann den Nationalrat auflösen kann. Wenn die Kräfte im Nationalrat nicht fähig sind, eine tragfähige Bundesregierung zu bilden, gleichzeitig aber zu schwach sind, um sich selbst aufzulösen, weil sie auch dafür nicht die Mehrheit haben, kann der Bundespräsidenten den Nationalrat auflösen. Das hat es nur einmal gegeben, im Jahr 1930, Miklas gegenüber der Bundesregierung Vaugoin. In der Zweiten Republik niemals."